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Gastfamilie

Das Leben in Gastfamilien (LiGa) ist ein Wohnangebot für Menschen, die aufgrund von Krankheitsfolgen weder alleine noch in einer therapeutischen Einrichtung leben wollen.
Es handelt sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe des Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Innerhalb der Gastfamilie soll ein möglichst selbstbestimmtes Leben geführt werden.

 

Gebärdensprache (siehe auch Gebärdensprachdolmetscher*in, Hörbeeinträchtigung)

Die Gebärdensprache ist eine visuell-manuelle Sprache und besteht neben der Mimik aus der Körperhaltung der Sprechenden. In Deutschland unterhalten sich mit der Deutschen Gebärden Sprache (kurz: DGS) Gehörlose bzw. von einer Hörbeeinträchtigung betroffenen Menschen. Im Gegensatz zur vorherrschenden Meinung, gibt es auch bei der DGS verschiedene Dialekte. Die DGS ist auch keine international gültige Sprache. Jedes Land verfügt über eine eigene Gebärdensprache.

Gebärdensprachdolmetscher*in (siehe auch Gebärdensprache, Hörbeeinträchtigung)

Dies ist eine Person die in der Regel von deutscher Lautsprache in Deutsche Gebärdensprache übersetzt. Sie ist ausschließlich in der Funktion der Sprachübermittlerin tätig und nicht als Berater. Wer der Kostenträger im Einzelfall ist, kommt immer auf die Situation an, in der der Gebärdensprachdolmetscher benötigt wird.
Im Folgenden finden Sie daher exemplarisch einen kleinen Auszug der Träger, die im Rahmen von Sozialleistungen die Kosten für Dolmetscher übernehmen können – natürlich gibt es darüber hinaus aber auch noch weitere Bereiche:

-    Krankenkassen:
z.B. Arztbesuche, Physiotherapie, ambulante Krankenhaustermine
-    Krankenhaus:
z. B. stationäre Krankenhausbehandlungen
-    Die Pflegekassen:
z.B. Beratungsgespräche
-    Die Deutsche Rentenversicherung Bund:
z.B. Beratungsgespräche, Kontenklärung
-    Die Berufsgenossenschaften:
z. B. im Rahmen von Leistungen der Berufsgenossenschaften
-    Die Bundesagentur für Arbeit und die Agenturen für Arbeit/Jobcenter:
z. B. Beratungsgespräche, Vorstellungsgespräche, z.T. Probearbeit/Einarbeitung
-    Sozialamt:
z.B. Gespräche, Hilfeplangespräche,
-    Jugendamt:
z.B. Gespräche, Beratungen
-    Integrationsamt:
z. B. für Leistungen im Arbeitsleben
-    und weitere mehr

Um geeignete Gebärdensprachdolmetscher zu finden gibt es Homepages mit Auflistungen von Gebärdensprachdolmetschern. Die Listen die nun folgen sind nach Bundesländern vorsortiert und alphabetisch geordnet, sodass Sie möglichst schnell einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden
gehoerlosen-bund.de/barrierefreier%20service/dolmetscherzentralen
www.kestner.de/n/dolmetschen/dolmetschen-liste.htm.

Gehörlosigkeit  - Hörbeeinträchtigung

In der Bundesrepublik Deutschland leben ca. 80.000 Gehörlose. Nach Angaben des Deutschen Schwerhörigenbundes gibt es ca. 16 Millionen Schwerhörige. Ca. 140.000 davon haben einen Grad der Behinderung von mehr als 70 und sind auf Gebärdensprach-Dolmetscher angewiesen. Bei einer Gehörlosigkeit sind beide Ohren von Taubheit betroffen: Der Hörsinn ist vollständig ausgefallen. Geräusche und Töne sind dadurch nicht oder nur ganz minimal wahrnehmbar.

Geistige Behinderung

Die Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung sind eine sehr heterogene Gruppe. Es gibt große Unterschiede, trotz der gleichen Eingruppierung. Die Umschreibung geistige Behinderung ist oftmals irreführend, denn es liegt bei manchen Menschen, die dazu gezählt werden, lediglich eine Lernbehinderung oder eine kognitive Einschränkung vor. Das zentrale Merkmal einer geistigen Behinderung ist eine erhebliche Lernbeeinträchtigung, hervorgerufen in der Regel durch eine Hirnschädigung oder Hirnfunktionsstörung. Viele junge geistig behinderte Menschen gehen nach ihrer Schulzeit meistens in eine Werkstatt für behinderte Menschen. Es gibt mittlerweile Alternativen zu dem klassischen Weg. Wie z.B. die Unterstützte Beschäftigung und das Budget für Arbeit.

Gleichstellung

Behinderte Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von weniger als 50 aber mindestens 30, können unter bestimmten Voraussetzungen den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

Grad der Behinderung

Der Grad der Behinderung (GdB) beziffert die Schwere einer Behinderung. Er kann zwischen 20 und 100 variieren und wird in Zehnerschritten gestaffelt. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdB ermittelt. Hier werden nicht die einzelnen Behinderungsgrade mehrerer Beeinträchtigungen zusammengerechnet. Entscheidend für den Gesamt-GdB ist, wie sich einzelne Funktionsbeeinträchtigungen zueinander und untereinander auswirken.

Grundpflege

Die Grundpflege kann Bestandteil der -Häuslichen Krankenpflege sein und beinhaltet pflegerische Leistungen im Bereich der Körperpflege und Ernährung.

 

Grundrente

Die Grundrente wurde zum 01.01.2021 eingeführt. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag zur bestehenden Rente für Rentenbezieher, die mindestens 33 Jahre lang gearbeitet, einen Angehörigen gepflegt und/oder Kinder erzogen haben und dabei im Durchschnitt wenig verdient haben. Im Gegensatz zu der eigentlichen Rente bedarf es bei der Grundrente keiner Antragstellung. Die Prüfung erfolgt durch die Rentenversicherung mittels Datenabgleich mit den Finanzämtern. Die Auszahlung wird zur Jahresmitte erwartet und erfolgt rückwirkend ab Januar 2021. Schätzungsweise werden 1,3 Mio. Rentenbezieher eine monatliche Grundrente von durchschnittlich 75 EUR erhalten.

 

Grundsicherung

Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Zuständig sind die örtlichen Träger der Sozialhilfe (Sozialämter).

 

Gutachter

Leistungsträger beauftragen Gutachter, soweit dies für die Entscheidung über eine  Leistung erforderlich ist. Gutachten können nach Aktenlage oder durch persönliche Begutachtung erfolgen. Grundsätzlich sollte die Person, die eine Leistung begehrt, einer Einladung zur Begutachtung Folge leisten. Andernfalls können Leistungsanträge wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden. Der Auftraggeber (in der Regel der Leistungsträger) trägt grundsätzlich die Kosten für das Gutachten, für die notwendigen Reisekosten zur Begutachtung sowie für einen Verdienstausfall.

H

Hamburger Modell - Stufenweise Wiedereingliederung   

 

Haushaltshilfe

Eine Haushaltshilfe ist eine Person, die im Haushalt unterstützt oder diesen weiterführt. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Einkaufen, Kochen, Waschen und Putzen sowie die Betreuung und Versorgung von Kindern. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten von Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern übernommen werden.

Häusliche Krankenpflege

Die häusliche Krankenpflege umfasst die Leistungen der - Behandlungspflege und - Grundpflege  die durch eine qualifizierte Pflegekraft erbracht wird und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet und muss durch den Kostenträger (in der Regel die gesetzliche Krankenkasse) genehmigt werden. Sofern keine Befreiung von den Zuzahlungen vorliegt, ist pro Verordnung ein Eigenanteil von 10,00 EUR sowie 10 Prozent der Kosten zu tragen.

Heilmittel

Um Krankheiten zu heilen, zu lindern oder ihnen vorzubeugen, kann der Arzt Heilmittel verordnen. Heilmittel sind nichtärztliche Behandlungsverfahren, die von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden. Zu den Heilmitteln gehören
• die Physiotherapie (Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage oder Massagen
• die Podologische Therapie (medizinische Fußpflege),
• die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie (Logopädie)
• die Ergotherapie
• die Ernährungstherapie in besonderen Fällen.
Nur Vertragspartner können die verordneten Leistungen mit den Kostenträgern abrechnen. Liegt keine Zuzahlungsbefreiung vor, ist eine gesetzliche Zuzahlung von 10,00 EUR je Verordnung und 10 Prozent der Kosten zu leisten, wenn die gesetzliche Krankenkasse Kostenträger ist.

 

Hilfen für hochgradig sehbehinderte Menschen

Hochgradig sehbehinderte Menschen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von monatlich 77,00 EUR. Voraussetzung ist, dass das 16. Lebensjahr vollendet wurde und das bessere Auge mit Gläserkorrektur eine Sehschärfe von nicht mehr als fünf Prozent aufweist, oder eine gleichwertige Einschränkung vorliegt. Zuständig ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR).

 

Hilfe zur Pflege

Die „Hilfe zur Pflege“ ist im Sozialgesetzbuch (SGB) XII beschrieben und zählt zur Sozialhilfe. Das Sozialamt übernimmt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen dieselben Leistungen wie die Pflegekasse, allerdings immer erst dann, wenn die vorrangig zuständige Pflegekasse nicht oder nur in zu geringem Umfang leistet. Hierzu gehören zum Beispiel kostenintensive (Schwerst-)Pflege, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen oder die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei der Pflege in Heimen oder anderen gleichartigen Einrichtungen.

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind Geräte oder Gegenstände, die Ärzte verordnen, um eine körperliche Beeinträchtigung auszugleichen, ihr vorzubeugen oder um eine Heilbehandlung zu sichern.  Dazu gehören beispielsweise Sehhilfen, Gehhilfen, Hörgeräte, Inkontinezartikel oder Kompressionsstrümpfe. Hilfsmittel werden von verschiedenen Leistungserbringern abgegeben, z. B. von Sanitätshäusern, Homecare-Unternehmen oder Apotheken. Die Dienstleister müssen einen Versorgungsvertrag mit den Kostenträgern haben. Das Hilfsmittel-Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gibt einen Überblick über alle Hilfsmittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Wird das Hilfsmittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 10 Prozent der Kosten, mindestens fünf, maximal zehn Euro, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Hörbeeinträchtigung

Um eine Hörbeeinträchtigung festzustellen, muss sich der Patient einen Hörtest unterziehen. Das Ergebnis wird in dB (=Dezibel) angegeben und bezeichnet den Hörverlust des Patienten im Hauptsprachbereich. Es wird zwischen leichter (20 bis 40 dB), mittelgradiger (ab 40 dB) und schwere (ab 60 dB) Hörminderung unterschieden. Resthörigkeit beschreibt einen Hörverlust zwischen 90 und 100 dB. Ab einem Hörverlust in Höhe von 100 dB sprechen wir von einer Taubheit.