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Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes

Um Menschen, die pflegebedürftig sind, eine weitgehend selbstständige Lebensführung zu ermöglichen oder die Pflege zu erleichtern, sind manchmal bauliche Veränderungen notwendig. Als „Umbau“ werden insbesondere Maßnahmen bezeichnet, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind, z. B. die behindertengerechte Umgestaltung eines vorhandenen Badezimmers (Einbau einer bodengleichen Duschwanne, Waschbecken mit Rollstuhl unterfahrbar), ein fest installierter Treppenlift oder festinstallierte Rampen oder Türverbreitungen für Rollstuhlfahrer. Die Pflegekasse kann sich insgesamt mit einem Zuschuss von 4.000,00 EUR an den Umbaumaßnahmen beteiligen. Werden mehrere Maßnahmen gleichzeitig notwendig, ist dies als eine Maßnahme anzusehen. Unter Umständen besteht für die 4.000,00 EUR übersteigenden Kosten ein Anspruch gegenüber dem überörtlichen Sozialhilfeträger. Teilweise gibt es auch Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

 

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist ein medizinischer und pflegefachlicher Beratungs- und Gutachterdienst. Im gesetzlichen Auftrag unterstützt und berät er die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in medizinischen und pflegerischen Fragen. Zu den Kernaufgaben gehören zum Beispiel die Pflegebegutachtung bei Anträgen auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit, die Prüfung von komplexen oder aufwendigen Hilfsmittelversorgungen oder die Unterstützung der Versicherten bei ärztlichen Behandlungsfehlern.  Der MDK Nordrhein ist einer von insgesamt 15 Medizinischen Diensten in Deutschland und mit rund 1200 Mitarbeiter*innen an acht Standorten tätig.

 

Mehrbedarf

Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe erhalten, können zusätzlich zum Regelsatz weitere finanzielle Zuschläge (Mehrbedarf) erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Mehrbedarfe gibt es zum Beispiel während der Schwangerschaft, für Alleinerziehende oder wenn eine Behinderung mit den Merkzeichen G oder aG vorliegt.

 

Mehrfachbehinderung

Liegen mehrere Behinderungen bei einer Person vor, so sprechen wir von einer Mehrfachbehinderung. Ein Teil einer Mehrfachbehinderung kann auch eine körperliche Behinderung ebenso wie eine geistige Behinderung sein, es gibt auch noch eine Vielzahl anderer Behinderungsarten, die bei einer Mehrfachbehinderung auftreten können wie z.B. eine Hörbehinderung.

Menschenrechte

Menschenrechte sind Rechte die für alle Menschen gelten, egal wo sie sich aufhalten, was sie für eine Weltanschauung haben, welche Hautfarbe, welche Staatsangehörigkeit oder äußeren Merkmale sie haben. Diese Rechte sind zum Beispiel Persönlichkeitsrechte oder auch Freiheitsrechte. Auf internationaler Ebene wurde 1948 vor der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Es gibt eine Vielzahl an Konventionen die die Menschenrechte im Hinblick auf einzelne Personengruppen wie z.B. Kinder oder Menschen mit Behinderungen regelt.

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Nachteilsausgleich

Dieser dient dazu, Nachteile die eine Person durch ihre Behinderung hat, durch verschiedene Rechte sowie Leistungen die u.a. in den Sozialgesetzbüchern verankert sind, auszugleichen. Diese Leistungen können zum Beispiel finanzieller Natur sein oder auch einer zeitlich und formal modifizierten Prüfungsweise im Studium. Diese Rechte auf Nachteilsausgleich sind, bis auf wenige Ausnahmefälle, jedoch nur den Menschen mit Behinderung vorbehalten, die eine anerkannte Schwerbehinderung haben.

 

Notruf

Polizei    110
Rettungsdienst und Feuerwehr 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Telefonseelsorge 0800 1 11 01 11oder  0800 1 11 01 22
Hilfetelefon „Schwangere in Not“  0800 40 40 020
Kinder- und Jugendtelefon 116 111
Elterntelefon 0800 1 11 05 50
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte  Fax: 030 340 60 66 07
                                                                                      info.deaf@bmg.bund.de
                                                                                      info.gehoerlos@bmg.bund.de
Gebärdentelefon (Videotelefonie)   www.gebaerdentelefon.de/bmg/

Notfallambulanz

Bei schweren Verletzungen und Erkrankungen, die eine schnelle ärztliche Hilfe erfordern, stehen die Notfallambulanzen rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung. Die Notfallambulanz ist im Kreis Kleve bei den Krankenhäusern angegliedert.
Die Alternative zur Notaufnahme ist der kassenärztliche Notdienst: Wer leicht verletzt oder erkrankt ist, aber nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten kann, wählt die bundesweite Telefonnummer 116117. Die Servicenummer  vermitteln den Kontakt zu Ärzten, die Bereitschaftsdienst haben. Die Patient*innen erfahren, welche Praxis in der Nähe geöffnet ist.