U, Ü

Übergangsgeld

Das Übergangsgeld überbrückt einkommenslose Zeiten während der Teilnahme an einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme. Es wird nur gezahlt, wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht und deshalb auch als Lohnersatzleistung bezeichnet. Die Höhe ist unterschiedlich und richtet sich nach dem vorhergehenden Einkommen. Zuständig können die Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit sein.

UN-BRK

Dies ist eine Abkürzung und steht für die UN Behindertenrechtskonvention. Die Konvention für Menschen mit Behinderungen spezifiziert die Menschenrechte für diese Personengruppe. Sie ist im Jahr 2006 durch die UNO Vollversammlung verabschiedet worden und im Jahr 2008 in Kraft getreten. In Deutschland wurde sie am 24.02.2009 ratifiziert. Das heißt das sie seitdem auch in Deutschland Gültigkeit besitzt. Die UN-BRK besteht aus 50 Artikeln in denen unter anderem der Behinderungsbegriff definiert wurde.

 

Unterhalt, Unterhaltspflicht

Bestimmte Leistungen (z. B. Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe, Grundsicherung) werden nachrangig erbracht und sind vom Einsatz des eigenen Einkommens und Vermögens abhängig. Dabei wird auch berücksichtigt, ob andere Personen (Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebenspartner) der bedürftigen Person gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind. Die Einkommensfreigrenze bei Prüfung der Unterhaltspflicht wurde für Leistungen der Eingliederungshilfen ab 01.01.2020 auf 100.000 EUR Bruttojahreseinkommen erhöht.

 

Unterstützte Beschäftigung

Die unterstützte Beschäftigung stellt eine Alternative zur Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dar und ist im § 55 Sozialgesetzbuch (SGB) IX verankert. Sie findet in mehreren Phasen unter dem Grundsatz: „Erst platzieren, dann qualifizieren“ statt.

 

Urlaub mit Behinderung/Einschränkung

Urlaub oder Freizeit ist für Menschen mit den verschiedensten Behinderungen dank einiger Anbieter, die sich speziell auf den Bereich der Menschen mit Behinderungen spezialisiert haben, möglich. Die Möglichkeit eines Urlaubs nach individuellen Wünschen mit einer persönlichen Assistenz besteht auch.

V

Verhaltenstherapie

Die Verhaltenstherapie ist eine der drei möglichen Behandlungsformen, die im Rahmen der Psychotherapierichtlinien Bestandteil der Krankenbehandlung sind und damit zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen. Die Verhaltenstherapie basiert darauf, dass bestimmte Verhaltensweisen und Denkmuster erlernt und somit auch wieder verlernt werden können.

 

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderer Gründe an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis maximal 1.612,00 EUR für längstens sechs Wochen pro Jahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate gepflegt hat und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Ergänzend können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (maximal 806 EUR im Kalenderjahr) genutzt werden.   Bei nahen Angehörigen oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, gelten besondere Regelungen.

Vermögensfreigrenze

Um Leistungen der Eingliederungshilfe zu bekommen ist zu berücksichtigen, dass bis zu einem bestimmten Betrag, das Vermögen des behinderten Menschen (Antragssteller) bei der Berechnung der Leistungen herangezogen wird. Die Vermögensfreigrenze beträgt 150 % der jährlichen Bezugsgröße, das sind für das Jahr 2021 59.220,00 EUR (150 % der jährlichen Bezugsgröße).


Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege ist die Pflege in einem Pflegeheim. Die Pflegekasse zahlt für die Kosten der Pflege einen Zuschuss, der vom Pflegegrad abhängig ist. Dieser beträgt zwischen 770,00 EUR und 2.005,00 EUR monatlich. Für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.