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Zuständige Behörde

Zuständige Behörde bei Schwerbehindertenangelegenheiten im Kreis Kleve ist seit dem 01.01.2008 die Kreisverwaltung. Die Anschrift lautet: Kreis Kleve – Die Landrätin  - Abteilung 1.3 – Schwerbehindertenangelegenheiten, Nassauerallee 15 – 23, 47533 Kleve.

 

Zuzahlungsbefreiung - Befreiung von Zuzahlungen

Zweitmeinung (ärztliche ) - Ärztliche Zweitmeinung