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Palliativversorgung

In der Palliativversorgung geht es um die umfassende Betreuung von Menschen mit nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankungen bei einer begrenzten Lebenserwartung. Das oberste Ziel ist die Linderung der Beschwerden und die Steigerung der Lebensqualität. Leitfaden sollte dabei immer der Wille des Patienten sein. Palliativversorgung hat deshalb nicht nur die Symptome im Blick, sondern kümmert sich ganzheitlich um die Bedürfnisse des Patienten und seiner Angehörigen.

 

Peerberatung

Der erste Begriff Peer kommt aus dem Englischen und bezeichnet eine Gruppe von Menschen mit den gleichen Merkmalen beziehungsweise mit vergleichbaren Erlebnissen im Lauf ihres Lebens. Diese können auf Augenhöhe beraten. Wenn der*die Berater*in gleiche Erlebnisse und Erfahrungen wie die*der Ratsuchende hat, so kann die Beratung einen anderen Verlauf nehmen, andere Inhalte und Ergebnisse haben. Wenn ein*e Ratsuchende*r von der persönlichen Betroffenheit der*des Berater*in weiß, dann wird sie*er offener in das Gespräch gehen.

 

Persönliches Budget

Das Persönliche Budget ist kein Rechtsanspruch auf eine neue Leistung, sondern eine neuartige Form, in der Leistungen erbracht werden können. Das Persönliche Budget bietet behinderten Menschen als Expert*innen in eigener Sache die Möglichkeit, die benötigten Unterstützungsleistungen eigenverantwortlich, individuell und selbstbestimmt einzukaufen, zu bezahlen und zu organisieren.Zur Gewährung eines persönlichen Budgets ist ein formloser Antrag beim zuständigen Kostenträger nötig. Dieses kann als einfaches (Leistungen von einem Kostenträger) oder trägerübergreifendes Budget (Leistungen von unterschiedlichen Kostenträgern) in Anspruch genommen werden. Als Käufer*in, Kund*in oder Arbeitgeber*in entscheiden die Leistungsberechtigten selbst, welcher Dienstleistungsanbieter oder welche Person bzw. welches Hilfsmittel Ihren Hilfebedarf am passendsten deckt (Arbeitgebermodell: Der Budgetnehmer ist selbst der Arbeitgeber). Die zweckgebundene Ausgabe des Persönlichen Budget wird in einer Zielvereinbarung festgehalten. Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde bereits mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2001 eingeführt und seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf diese Form der Leistung.

 

Pflegegrad

Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können. Seit 2017 gibt es Einteilungen von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5. Zuvor erfolgte die Einteilung in drei Pflegestufen.  Die Pflegegrade orientieren sich nach der Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeiten oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Für die Festlegung eines Pflegegrades bedarf es eines Antrages auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dem Antrag folgt dann eine Pflegebegutachtung, die als Grundlage für die Entscheidung des Leistungsträgers dienst.

 

Pflegegutachten

Das Pflegegutachten wird oft auch bezeichnet als „MDK-Gutachten“. Wer Pflegeleistungen bei seiner Pflegekasse beantragt, wird begutachtet, damit festgestellt werden kann, wie groß die Einschränkungen und der Pflege- und Unterstützungsbedarf sind. Meistens kommt hierzu ein*e Gutachter*in des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zu der*dem Versicherten nach Hause und führt dort eine Untersuchung und ein Interview durch. Die Ergebnisse des Interviews und der Untersuchung werden schriftlich zusammengefasst und an die Pflegekasse geschickt, die aufgrund dessen über den Pflegegrad entscheidet. Jede*r Versicherte hat das Recht, sich das Pflegegutachten nach Hause schicken zu lassen.

 

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wurde am 01.01.1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Pflegeversicherung sieht verschiedene Leistungen vor, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Anspruch nehmen können. Neben Leistungen bei der Pflege zu Hause (ambulante Pflege) gibt es Unterstützung bei der Pflege im Heim oder Leistungen für alternative Wohnformen.

 

Pflegewohngeld

Die im Pflegeheim entstehenden Kosten gliedern sich in Kosten für Pflege, Unterbringung und Verpflegung, Ausbildungsumlage und Investitionskosten. Investitionskosten sind die Kosten, die dem Träger einer Pflegeeinrichtung im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Herstellung und der Instandsetzung von Gebäuden entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in NRW ein Zuschuss gezahlt werden, wenn das Einkommen bzw. Vermögen nicht ausreicht, die Investitionskosten zu tragen. Dieser Zuschuss, der bis zur Höhe der tatsächlichen Investitionskosten des Heimes gewährt wird und direkt an die Pflegeeinrichtung gezahlt wird, nennt man Pflegewohngeld.

 

Professionelle Hilfe

Bei seelischen Erkrankungen, insbesondere bei Depressionen, reichen Gespräche mit Freunden oder Angehörigen oft nicht aus. Wichtig ist dann, Hilfe durch speziell geschulte Therapeuten, Ärzte oder anderes Fachpersonal zuzulassen. Diese Hilfe durch Experten bezeichnet man als „Professionelle Hilfe“.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Ein erstes Gespräch in einer psychotherapeutischen Praxis ist seit 2017 ohne ärztliche Überweisung oder Antrag bei der Krankenkasse möglich. In der psychotherapeutischen Sprechstunde kann man sich zu seinen Problemen beraten und einschätzen lassen, ob eine Psychotherapie hilfreich sein könnte oder notwendig wäre.

Psychosoziale Beratungsstellen

Sind zum Beispiel Familien-, Frauen-, Erziehungs-, Lebens- oder Suchtberatungsstellen. Dort arbeiten Mitarbeiter*innen unterschiedlicher Berufsgruppen wie z.B. ärztliches Fachpersonal,  Psychotherapeut*innen, Sozialarbeiter*innen  oder auch speziell geschulte Pflegekräfte zusammen, um Ratsuchenden bei ihren Problemen zu helfen. Sie bieten selbst keine Therapien an, können aber beraten, über Unterstützungsmöglichkeiten informieren und diese vermitteln.

 

Psychotherapie

Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde erhält man zeitnah ohne Überweisung Zugang zu einer psychotherapeutischen Versorgung. In einem Erstgespräch wird geklärt, welche Therapieform geeignet ist. Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vermittelt innerhalb von einer Woche einen entsprechenden Termin in zumutbarer Entfernung mit einer Wartezeit, die vier Wochen nicht überschreiten darf. Neben der Akutbehandlung gehören die Verhaltenstherapie, die  tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie zu den Therapieformen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind.