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Rechte

Menschen mit Behinderungen haben die unterschiedlichsten Rechte. Zuerst sind dabei die Sozialgesetzbücher zu nennen, in denen viele Rechte von Menschen mit Behinderungen niedergeschrieben sind. Dann ist noch zu nennen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in dem festgehalten ist, dass, unter anderem eine Benachteiligung aufgrund der Behinderung im Bewerbungsverfahren auszuschließen ist.

 

Reha

Ist das Kurzwort für Rehabilitation und wird häufig mit einer Rehabilitationsmaßnahme (umgangssprachlich auch Kur) in Verbindung gebracht. Es gibt ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, die von unterschiedlichen Leistungsträgern auf Antrag erbracht werden. Zuständig sind meistens die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzliche Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme aus medizinischer Sicht notwendig ist und von einem Arzt verordnet wurde und seit der letzten Rehabilitationsmaßnahme vier Jahre vergangen sind. Grundsätzlich gilt: Ambulant vor stationär.

 

Rehabilitationssport (Rehasport)

Rehabilitationssport ist ein Angebot für Menschen, die von Behinderungen bedroht oder bereits beeinträchtigt sind. Rehasport verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und wirkt mit Hilfe von Sport wie Schwimmen, Leichtathletik, Gymnastik oder Bewegungsspielen und soll Ausdauer, Kraft, und Koordination stärken. Rehasport wird vom Arzt in der Regel für 50 Übungseinheiten verordnet, die in einem Zeitraum von 18 Monaten absolviert werden.

 

Rente

Der Begriff Rente bezeichnet eine monatliche Zahlung eines Betrages ab einem gewissen Alter (Altersrente), bei Erwerbsminderung (siehe Erwerbsminderungsrente) oder wegen Todes (Hinterbliebenenrente). Voraussetzung neben dem Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist, dass die Rente beantragt wird. Ist die Erwerbsminderung auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen, zahlt die Berufsgenossenschaft unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente. Neu seit 01.01.2021 ist die Grundrente, die ohne Antrag gezahlt wird.